Welche Kosten sind für eine Patentanmeldung zu erwarten?
Das Thema der Kosten einer Patentanmeldung interessiert sehr. Entsprechend finden sich im Internet viele scheinbar sehr attraktive Angebote. Es ist empfehlenswert diese Angebote genau zu prüfen. Das wichtigste ist, dass ihre Patentanmeldung qualitativ hochwertig ausgearbeitet wird. Sie sollten daher zunächst prüfen, ob der Anwalt, der ihre Anmeldung erstellen möchte, über die notwendige Qualifikation verfügt. Insbesondere wichtig, ist bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen das passende technische Know-How des Anwalts. Empfehlenswert ist daher, einen Anwalt zu beauftragen, der ein technisches Studium absolviert hat und regelmäßig auf dem relevanten Fachgebiet Patentanmeldungen ausarbeitet.
Die Kosten einer Patentanmeldung können in Patentanwaltskosten und Amtsgebühren unterteilt werden. Die Patentanwaltskosten können sehr variieren. Allerdings kann die Qualität der erstellten Patentanmeldung ebenfalls sehr unterschiedlich sein. Es lohnt sich, einen versierten Patentanwalt zu beauftragen, da eine nachlässig bearbeitete Anmeldung im Erteilungsverfahren zu einem Mehraufwand führt und dann in dieser Phase höhere Kosten erzeugt. Im schlimmsten Fall kann der Erfolg des Erteilungsverfahrens insgesamt gefährdet werden oder im Ergebnis ein Schutzumfang entstehen, der keine Umgehungslösungen ausschließt.
Die Anwaltskosten variieren sehr mit dem Komplexität der erfinderischen Idee. Sie ändern sich nicht, wenn statt einer deutschen eine europäische oder eine internationale Patentanmeldung ausgearbeitet werden soll. Ist beispielsweise die Erfindung eine schnell verständliche pfiffige Idee, kann es genügen einen kurzen prägnanten Text und ein bis zwei Zeichnungen zu erstellen. In diesem Fall wird die Ausarbeitung der Patentanmeldung sicher unter oder bis maximal 1000 Euro zu erstehen sein. Liegen aber komplexe technische Sachverhalte vor, beispielsweise eine umfangreiche elektronische Schaltung, erhöhen sich die Kosten schnell um das zwei- bis vierfache.
Auf alle Fälle muss die Patentanmeldung die Wettbewerbssituation berücksichtigen und entsprechend ausgefeilt formuliert sein, um einen möglichst großen Schutzbereich am Ende eines Erteilungsverfahrens zu bekommen und technischer Umgehungslösungen auszuschließen.
An Amtsgebühren fallen insbesondere Anmeldegebühren, Recherchegebühren (optional) und Prüfungsgebühren an. Außerdem werden vom deutschen Patentamt Anspruchsgebühren ab dem elften Anspruch und vom europäischen Patentamt ab dem fünfzehnten Anspruch in Rechnung gestellt.
Im Erteilungsverfahren wird vom Amt die technische Lehre der Patentanmeldung geprüft. Hier zeigt sich, in welcher Qualität die Patentanmeldung abgefasst wurde. Üblicherweise sind zwei bis drei Bescheide des Patentamts zu erwidern, in denen es vorzugsweise um die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit der technischen Idee geht. Das Kriterium der mangelnden gewerblichen Anwendbarkeit ist nahezu nie ein Hinderungsgrund zur Patenterteilung. Weitere Mängel könnten sich daraus ergeben, dass nach Ansicht des Prüfers die Ansprüche nicht derart formuliert sind, dass der Fachmann sie ausführen kann oder dass mehrere unabhängige technische Ideen in einer Patentanmeldung beschrieben sind. Für das Erteilungsverfahren sind daher mit Anwaltskosten zwischen ca. 1800 und 2200 Euro zu rechnen.